Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10   

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https://dejure.org/2010,22909
OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10 (https://dejure.org/2010,22909)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10 (https://dejure.org/2010,22909)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 (https://dejure.org/2010,22909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Denkzettel, Erforderlichkeit, langer Zeitraum

  • openjur.de

    Fahrverbot: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung nach 21 Monaten

  • verkehrslexikon.de

    Zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach einer Beschädigung eines Kfz mit einem Einkaufswagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort 21 Monate nach der Tat

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - 21 Monate nach der Tat (hier: Fahrerflucht)

  • rabüro.de

    OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 44; StGB § 142; StPO § 318
    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch; Verhängung eines Fahrverbots 21 Monate nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Nach 21 Monaten braucht man keinen Denkzettel mehr

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Feststellungen des Berufsgerichts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht: Fahrverbot kann bei langem Zeitraum zwischen Tat und Urteil unangemessen sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot nach Unfallflucht erfordert Prüfung der Angemessenheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei langem Verfahren - Abstands-/ Geschwindigkeitsverstoß, Entziehung der Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BayObLGSt 1988, 173 unter Hinweis auf BGHSt 24, 274/275; 30, 340).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BayObLGSt 1988, 173 unter Hinweis auf BGHSt 24, 274/275; 30, 340).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10
    Der aufgezeigte Verstoß stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel des angefochtenen Urteils dar, der unabhängig von den Ausführungen des Revisionsführers vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (BGHSt 7, 283/285).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (BayObLGSt 1999, 99; Ruß in KK StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 1).
  • BayObLG, 29.11.1988 - RReg. 1 St 242/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 2 St OLG Ss 147/10
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BayObLGSt 1988, 173 unter Hinweis auf BGHSt 24, 274/275; 30, 340).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 1 RVs 62/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr";

    Dies entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010, 2 St OLG Ss 147/10 [Juris]; KG Berlin, Beschluss vom 3. August 1998, (3) 1 Ss 114/98 (73/98) [Juris]; OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47, 15; LG Bonn, NJW 1975, 178) und Literatur (LK-Geppert, StGB, 12. Aufl. 2009, § 142 Rn. 25; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl. 2010, § 142 Rn. 17; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 142 StGB Rn. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 142 Rn. 9; Lackner/ Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 142 Rn. 6; a. A. SK-Rudolphi/ Stein, StGB, Stand: Okt. 2008, § 142 Rn. 12; MK-Zopfs, StGB, 2005, § 142 Rn. 34; Weigend, JR 1993, 115, 117 mit Fn. 23), der sich der Senat anschließt.
  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 723 Cs 276/20

    Keine Unfallflucht bei rollenden Einkaufswagen

    Auch die weiterhin in Bezug genommenen Entscheidungen der OLGe Koblenz (MDR 1993, 366) und Stuttgart (VRS 47, 15) - die weiterhin zitierten Entscheidungen des OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.10.2010, Az. 2 St OLG Ss 147/10 und des KG, Beschl. v. 03.08.1998, Az. 1 Ss 114/98 gehen auf die Problematik allenfalls am Rande ein - führen hierzu nicht weiter, da auch sie das Geschehen als "verkehrstypisch" bzw. "verkehrsübliche Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums" (vgl. aber BGH, Urt. v. 15.11.2001, Az. 4 StR 233/01 Rn. 7: ein "Unfall im Straßenverkehr" liegt nicht schon deshalb vor, weil sich der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet), bei dem sich die "typischen Gefahren des Straßenverkehrs" verwirklichten, bloß deklarieren - ohne jedoch einen Begriffsinhalt zu benennen, unter den sie bei dieser Würdigung subsumieren.
  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

    Die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - juris; OLG Hamm NZV 2004, 598; Beschluss vom 25. Mai 2005 - 2 Ss 207/05 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juli 2013 - III-5 RVs 52/13 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 - juris) sind allesamt vor der Gesetzesnovellierung zum 24. August 2017 ergangen.
  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

    Da die Nebenstrafe als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausgeformt ist, kann sie ihren Sinn verloren haben, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt, die für die Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Angeklagten liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76; Beschluss vom 23. Juni 2013 - III-5 RVs 52/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 St OLG Ss 147/10 [jeweils juris]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6341
OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 (https://dejure.org/2010,6341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Verbotes zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Anordnung einer Führungsaufsicht; Rechtliche Voraussetzungen zur Annahme der Gesetzeswidrigkeit einer richterlichen Anordnung; Einschränkungen für die Ausgestaltung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeughaltungsverbot - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 68b Abs. 1 Nr. 6; StGB § 69
    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 59
  • StRR 2011, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Auch ist eine nachträgliche Anordnung der Maßregel der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StGB nur bei neuer Tatsachenlage zulässig (vgl. BGHSt 50, 275 [278]; Fischer, a.a.O., § 66 b Rdn. 16 ff. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    So setzt die nachträgliche Änderung von Entscheidungen zur Bewährungsgestaltung nach § 56 e StGB eine Änderung der Tatsachenlage voraus (vgl. OLG Stuttgart in NStZ-RR 2004, 362, 363; Fischer, a.a.O.; § 56 e Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
    Hiergegen wird vorgebracht, eine solche allgemeine Weisung komme der Entziehung der Fahrerlaubnis gleich und unterlaufe damit die Regelung des § 69 StGB (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/98, zit. nach Juris, Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68 b Rn. 8; MK/Groß, StGB, § 68 b Rn. 6; SSW-StGB/Jehle, § 68 b Rn. 10).
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15

    Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als Weisung in der Führungsaufsicht

    Dabei kann offen bleiben, ob ein - wie hier - allgemeines Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StGB generell ausgeschlossen ist, da es der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommt und damit die Regelung des § 69 StGB unterläuft (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/998, BeckRS 1998, 15200; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rn. 8 m.w.N.) oder ob ein allgemeines Verbot des Haltens und Führens von Kraftfahrzeugen in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn im Ausgangsverfahren eine Maßregel nach §§ 69, 69a StGB angeordnet wurde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 59; Schönke/Schröder/Kinzig/Stree, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 11).
  • KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15

    Führungsaufsicht; Verbot, ein KFZ zu führen

    Entgegen der von Teilen des Schrifttums und der früher vom Kammergericht vertretenen Ansicht hat u.a. das OLG Frankfurt/M. die Auffassung vertreten, dass es weder verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen sei, auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch solche Verbote zu stützen, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 - Rdn. 9 [juris]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl. § 68b Rdn. 11).
  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    cc) Soweit in Literatur und Rechtsprechung ferner umstritten ist, ob eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch dann zulässig ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder keine Sperrfrist nach § 69a StGB angeordnet wurde, und welche Fahrzeuge in so gelagerten Fällen von der Weisung erfasst sein dürfen (zum Meinungsstreit vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - juris Rn. 11 ff. und 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 - juris Rn. 20 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018, a.a.O. juris Rn. 19; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 59; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 68b Rn. 14; Schneider, a.a.O. Rn. 29; Heger, a.a.O. § 68b Rn. 2; jeweils m.w.N.), bedarf diese Frage hier keiner Erörterung.
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